Baulärm entsteht aus Bauverfahren, Geräten und Betriebszeiten
Abbruch, Rammarbeiten, Betonarbeiten, Erdbewegung oder der Betrieb mehrerer Baumaschinen können je nach Abstand und Einwirkzeit sehr unterschiedliche Immissionen verursachen. Eine Prognose bildet die geplanten Bauzustände ab, bevor die Arbeiten tatsächlich stattfinden.
Prognose für konkrete Bauphasen
STURM erfasst die für die Untersuchung relevanten Baumaschinen, Betriebszeiten und Arbeitsbereiche und berechnet die zu erwartenden Geräuschimmissionen an den maßgeblichen Immissionsorten. Kritische Bauphasen können getrennt betrachtet werden.
Von Bauablauf und Geräten zur Prognose
Bauablauf strukturieren
Bauphasen, Geräte, Arbeitsbereiche und Einwirkzeiten werden für die schalltechnisch relevanten Zustände zusammengestellt.
Geräuschimmissionen berechnen
Die maßgeblichen Quellen und Ausbreitungsbedingungen werden im Modell berücksichtigt und für die relevanten Immissionsorte berechnet.
Kritische Phasen bewerten
Die prognostizierten Beurteilungspegel werden eingeordnet und bei Bedarf mögliche organisatorische oder technische Minderungsansätze betrachtet.
Beurteilung nach AVV Baulärm
Für den Betrieb von Baumaschinen auf Baustellen ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen – die zentrale Beurteilungsgrundlage. Sie enthält Immissionsrichtwerte, Vorgaben zum Messverfahren und Hinweise zu Maßnahmen bei Überschreitungen.
Planungsgrundlage vor Beginn der Arbeiten
Die Prognose zeigt, welche Bauphasen schalltechnisch relevant sind und welche Immissionen an der Nachbarschaft zu erwarten sind. Sie kann als Grundlage für Bauablauf, Abstimmung mit Auftraggebern oder Behörden und die Planung von Minderungsmaßnahmen dienen.
Häufige Fragen
Was wird für eine Baulärmprognose benötigt?
Benötigt werden insbesondere Lageplan, geplanter Bauablauf, eingesetzte Geräte beziehungsweise Bauverfahren, Betriebszeiten und Angaben zur schutzbedürftigen Nachbarschaft.
Wann ist statt einer Prognose ein Monitoring sinnvoll?
Eine Prognose bewertet geplante Zustände vorab. Ein Monitoring erfasst die tatsächlichen Geräuschimmissionen während der Ausführung. Bei sensiblen oder lang laufenden Baustellen können beide Leistungen sinnvoll aufeinander aufbauen.
Gilt für Baustellen die TA Lärm?
Für Geräuschimmissionen durch den Betrieb von Baumaschinen auf Baustellen ist grundsätzlich die AVV Baulärm die maßgebliche Verwaltungsvorschrift. Die konkrete Abgrenzung wird projektbezogen geprüft.
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Kontakt
Baulärm vor Baubeginn einschätzen
Senden Sie Lageplan, Bauablauf und Angaben zu den vorgesehenen Geräten. STURM prüft, welche Bauphasen für die Prognose maßgebend sind.
Sebastian Sturm
M.Sc. Bauphysik
STURM Schall- und Schwingungstechnik
